Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptschuldnerin

Hauptschuldnerin

wie Prinzipalschuldnerin 
  • wann sie jhren eygen glaubiger (solche) exception [Unwirksamkeit der Interzessionen durch Frauen] nicht abtreiben ... kan, als die sein haupt vnd principal schuldnerin ist, so ... kan sie auch denen nicht abweisen, dem sie zu buͤrgen vnd pflichtig worden ist, als die vor jren selbst glaubigern ... gesetzt ist
    1566 Göbler,Hdb. 73