Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausgegenschreiber

Hausgegenschreiber

der Gegenschreiber eines Zeughauses
  • L.H. hausgegenschreiber ... der alle puecher unser zeughäuser ... so wir bevolhen haben aufzurichten, schreibt
    1507 JbKunsthistKaiserh. 2 (1884) p. 34