Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauslehrer

Hauslehrer

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  • ein studiosus, wenn er als hauslehrer neben der freien station nur 20 thlr als jährliches salarium empfinge
    1740 Braunschweig/Nyström,Schul. 117
unter Ausschluss der Schreibform(en):