Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausvolk

I Hausinsassen, die zu einem Haushalte gehörigen Menschen einschließlich des Gesindes oder das Gesinde allein
II "die nicht-wehrhafte Bevölkerung eines Schlosses" SchweizId. I 803
III Landleute im Gegensatz zu Rittermäßigen