Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hebungsbediente

Hebungsbediente

mit der Einnahme von Gefällen betraute Person
  • die caution für unsere hebungsbediente 
    1744 CCHolsat. I 110
  • daß eine solche veräußerung in den ... bei ... den hebungsbedienten aufbewahrten erdbüchern ab- und zugeschrieben werde
    1784 Jensen,Angeln2 251