Heerschild

aus der Grundbedeutung Kriegerschild entstehen die übertragenen Bedeutungen:
bewaffnete Schar, Bande, Heer
    allgemein
    insbesondere Gesamtheit der Lehnsleute eines Herrn
Heeresfolge, Kriegszug
Lehensfähigkeit
    absolute Lehensfähigkeit
      geboren zu dem Heerschild
      kirchlich
      bürgerlich
    relative Lehensfähigkeit: Rangstufe in der Lehnsordnung
      den Heerschild niedern
Wappenschild
Heergewäte