Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heinlein

Heinlein

dim.
Sterbeglöcklein
  • "der auf dem Altar, später auf dem davorstehenden Sessel sitzende [Würzburger] Neugewählte erhielt das Seil des Sterbeglöckleins, des "heinlein" oder "heule" in die Hand und tat damit drei Züge, ein memento mori auf dem Höhepunkte seines Lebens"
    oJ. Feine,Reichsbistümer 234