Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herbstsatz

Herbstsatz

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I wie Herbstbesatz 
  • alle güter, so seyrecht auf der allment haben, sollen ... nicht nur frühlings- und herbstsaz geniessen, sondern auch alles desjenigen genoss seyn, so jährlich von der allement fällt
    1796 Niedersimmental 214
II Festsetzung des Beginns der Weinlese
unter Ausschluss der Schreibform(en):