Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herleiher

Herleiher

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • von wölcher summa wir und vnnsere erben ime, herleihern, vnnd sinen erben ... zwehn gulden zwelff albus ... erlegen
    1616 ObermoschelUrk. 88
  • so kunnte auch der sohn ... dem herleiher (oder creditorn) ... an stat beweises ein gefeht anbieten
    1689 Valvasor,Krain II 177