Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrengebot

I Gebot eines Herrn, der Herrschaft, der Ratsherren
  • 1 allgemein
  • 2 insbesondere in Worms eine vom Rat berufene Versammlung der Zunftmeister und hundert erwählter Zunftmitglieder
  • 3 insbesondere eine Zunftversammlung, die entweder zu Quatember (Fronfasten) oder die auf Veranlassung des Rats (oder Stadtherrn) gehalten wurde
II insbesondere als Fall echter Not