I Dienst für einen
Herrn als Fall der echten Not (höheren Gewalt), der Versäumnis einer anderen Pflicht entschuldigt, und zwar:
- 1 Nichterscheinen
- a Begriff
- b einer von mehreren Fällen
- c Herrennot und Leibesnot
- d Notsache und Herrennot
- e Herrennot, Leibesnot und echte Not
- f Herrennot und Gottesgewalt
- g Herrennot, Krankheit und Geschäft (Abwesenheit)
- 2 Unterlassung einer anderen Leistung
II von
Herren erlittene Not (Gewalt) als ein Fall höherer Gewalt, wohl kontaminiert mit
Heernot, im einzelnen von
I nicht scharf zu trennen
- 1 der Herabsetzung von Zins oder Rente begründen kann
- 2 der von Zahlung der Abfahrtgebühr befreit
- 3 der von der Pflicht zur Bauhafthaltung eines Bergwerks befreit