Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrennot

I Dienst für einen Herrn als Fall der echten Not (höheren Gewalt), der Versäumnis einer anderen Pflicht entschuldigt, und zwar:
  • 1 Nichterscheinen
    • a Begriff
    • b einer von mehreren Fällen
    • c Herrennot und Leibesnot 
    • d Notsache und Herrennot 
    • e Herrennot, Leibesnot und echte Not 
    • f Herrennot und Gottesgewalt 
    • g Herrennot, Krankheit und Geschäft (Abwesenheit)
  • 2 Unterlassung einer anderen Leistung
II von Herren erlittene Not (Gewalt) als ein Fall höherer Gewalt, wohl kontaminiert mit Heernot, im einzelnen von I nicht scharf zu trennen
  • 1 der Herabsetzung von Zins oder Rente begründen kann
  • 2 der von Zahlung der Abfahrtgebühr befreit
  • 3 der von der Pflicht zur Bauhafthaltung eines Bergwerks befreit