Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenstand

Herrenstand

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Stand eines Herrn 
I der deutsche Herrenstand 
II der Herrenstand in einzelnen Ländern

II 1 habsburgische Länder überhaupt
  • was den herrenstand und adl belangt, bey den selben werden die weibspersonnen zu erben nit zuegelassen
    1556 Walther,Trakt.(Ri.) 83
  • es zogen ... mit ihnen ... huntert ... jungfrauen fürstgräflichen, herrn- und adelsstands 
    1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 11
  • bedacht sein, eine solche gemahlin zu wehlen, die auß dem alten herrnstand ... entsprossen
    1672 Beyerle,Beitr. VII 2 S. 78 [über alten Herrenstand vgl. auch Herrenstandsgeneration]
II 2 Niederösterreich
  • was ein ehefrau ... zubringt ... wie ihnen dann die frauen bei dem herrnstand ... solche uberige haab und gueter ... gemeinlich bevor behalten
    1573 NÖLTfl. II 28 § 26
  • der rittermäßigen lehen sein ... die lantleuth des herrnstants und vom adell ... fähig
    16. Jh. NÖLehntraktat Tit. 28
II 3 Oberösterreich
  • weilen vor unfuͤrdencklichen jahren und ... gemeß der anno 1596 erreichten ... landmannsordnung ... eingefuͤhrt worden, daß bei dem herren-stand drey diversae classes, nemblich deß alten oder rudolphinischen, deß sogenannten mitteren oder stifftmessigen und dann deß neuen herren-stands
    1702 CAustr. II 73
  • historische beschreibung deren ... herren staͤnden 
    1727 Hoheneck I 4
II 4 Salzburg
  • der cammerer sollen sex sein, die sollen ... herrn standß oder ... ahnsehnliche von adell sein
    1590 MittSalzbLk. 12 (1872) 391
II 5 Steiermark
  • wassmassen die vncatholischen von ausschuss der 3 lanndten drei des herrn stanndts zu den vncatholischen österreichischen stänndten ... abzuferttigen sich vndterstanndten
    1610 SteirGBl. 3 (1882) 69
II 6 Tirol
II 7 Krain
  • sie bestehen aus dreyerley staͤnden: aus dem geistlichen, aus dem herrn- und ritterstande 
    1689 Valvasor,Krain III 1 S. 4
II 8 Böhmen
  • also soll der herren-stand der ander stand, und darinnen auch die hertzogen und fürsten ... begriffen sein
    1627 BöhmLO. A 27
  • was ... ausserhalb der golder und silber, sonst auf derer landsassen des herrn- und ritterstandes ... gründen ... bergwerck in esse seyn
    1698 Span,Bergsp. 16
II 9 Mähren
  • also sol der herren-stand der ander stand, vnd darinnen auch die hertzogen vnd fürsten ... begriffen sein
    1628 CJBohem. V 3 S. 36 Art. 16
II 10 Schlesien
  • von denen fürstenthümbern Oppeln und Rattibor, wie auch dem troppauischen ... seindt daselbst vier stände, als 1. der herren- ... standt 
    1682 CDSiles. 27 S. 297
II 11
Baden
  • stammgut ... kann nur an einen der stammgenossen kommen; dieser bestimmt sich bey dem herrenstand nach erstgeburtsrecht
    BadLR. 1809 Satz 577 cm (S. 158)
III Adelsstand, überhaupt vornehmer Stand
  • herrenstand adelstand, vornehmer stand, ordo nobilium, dynastarum, viri splendido loco
    1741 Frisch I 446
IV politisches Gemeinwesen von Bedeutung
  • wird Zürich ein herrenstand bleiben
    1714 SchweizId. XI 1010
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