Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterfall
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(Hinterdammgeld)
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II Rückfall eines zur Leibzucht (an einen überlebenden Eheteil) überlassenen Vermögens an den Erben (Kind oder sonstige Verwandtschaft)
- -- das danach anfallende Vermögen selbst
III Todfallsabgabe