Hirtengebühr
Hirtengebühr
Abgabe zur Besoldung des Gemeindehirten
bdv.:
Hirtengeld
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der pastoren verlassene wittiben, die zeit ihres lebendes, die freien wohnung haben, [sollen] auch schatz, hirtengebuͤer, und aller andern unpflicht ... frey sitzen1754 Steinen,WestfGesch. II 1395 Faksimile