Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochmeister
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hochlobsam
hochlobselig
hochlöhnig
(hochmächtig)
Hochmann
1Hochmannschaft
2(Hochmannschaft)
Hochmark
Hochmarschall
Hochmäßigkeit
I Oberster eines geistlichen Ritterordens
II jüdischer geistlicher Vorsteher; oberster Hochmeister geistliches Haupt der Juden im Reich
III Verwalter eines Spitals
IV Vorsteher einer Zunft
V Doktor der Theologie oder des Rechts