Hofmutter
Hofmutter
Verwalterin auf einem Hof (II 2) neben dem Hofmann (II 1)
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die hofmutter ist auch dazu zu halten, daß sie sammt den mägden zu dem jungen vieh wol zusehe, auf daß viel vieh, gänse und hühner zugelegt, auch viel butter und käse gemacht werde1578 Nostitz,Haushaltb. 281 Faksimile
- 1642 CCPrut. II 246 Faksimile
- Nostitz,Haushaltb. 101 Faksimile