Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoike
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Hohnmensch
Hohnspötter
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hohnsprechen
Hohnsprecher
Hohnspruch
Hohntafel
Hohnwort
hohpriesterlich
Höhung
I als Amts- oder Standeskleidung
II insbesondere Mantel, unter den ein voreheliches Kind bei der Eheschließung von der Mutter genommen wird
IV als Gegenstand von Rechtsgeschäften, insbesondere von letztwilligen Verfügungen
V als Gegenstand strafweisen Entzugs
VI als Gegenstand sonstiger rechtlicher Bestimmungen
- 1 tätlicher Angriff gegen Frauen
- 2 Feuervorschriften
- -- in Vorschriften über die Breite von Fahrwegen
VII mit Adjektiv