Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoike

I als Amts- oder Standeskleidung
  • 1 beim Deutschen Orden
  • 2 eines Dekans
  • 3 Brautmantel
  • 4 in Kleidungsvorschriften für Prostitutierte
II insbesondere Mantel, unter den ein voreheliches Kind bei der Eheschließung von der Mutter genommen wird
III als Bestandteil der Gerade 
IV als Gegenstand von Rechtsgeschäften, insbesondere von letztwilligen Verfügungen
V als Gegenstand strafweisen Entzugs
VI als Gegenstand sonstiger rechtlicher Bestimmungen
  • 1 tätlicher Angriff gegen Frauen
  • 2 Feuervorschriften
    • -- in Vorschriften über die Breite von Fahrwegen
VII mit Adjektiv
  • 1 blaue Hoike Symbol für den betrogenen Ehemann
  • 2 hölzerne Hoike Straf-, Schandmantel aus Holz