Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzgerechtigkeit

Recht auf Waldnutzung beziehungsweise auf den Ertrag der Gemeindewaldung
I allgemein, der Gemeinde beziehungsweise Herrschaft, vornehmlich bei Aufzählung der einzelnen Rechte
II des einzelnen Hauses oder Hofes
  • -- mit Nennung des zu beanspruchenden Quantums
  • -- konkret: das betreffende Waldstück