Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Irrtum
II Ungewißheit, Zweifel
III falsche Vorstellung von Richtigkeit oder Wirklichkeit
- 1 im Zivilrecht
- a allgemein
- b bei Eheschließung
- c bei Willenserklärung (Vertrag)
- d bei Bauen auf fremdem Grund
- e bei Zahlung einer Schuld
- f beim Vergleich
- g bei letztwilliger Erklärung
- 2 im Strafrecht
- 3 religiös: irrige, falsche Lehre und Übung
IV Beeinträchtigung, Störung, Hindernis, Ansprache, Schaden
V Uneinigkeit, Streit
VI in Verbindungen
- 1 mit Substantiven: Irrtum in Eigenschaften der Person oder Sache
- 2 mit Adjektiven: bewährlicher, ungefährlicher, vermeidlicher, wesentlicher Irrtum
- 3 mit Verben: Irrtum entschuldigt; in Irrtum geraten; in Irrtum setzen; in Irrtum stehen lassen; Irrtum veranlassen; Irrtum vermuten; Irrtum widerrufen
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