Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jäger

einer, der die Tätigkeit des Jagens, insbesondere eines Wildes, rechtmäßig ausübt
I selbständig, als Beruf, Zeitvertreib oder pflichtmäßig bei Aufgebot zur Landesjäge (I) 
II unselbständig, im Dienste eines Herrn
  • -- insbesondere im Zusammenhang der Beschwerung von Untertanen durch Einquartierung von Jägern und Hunden
III zu I, II: beim Militär und ähnlichen bewaffneten Truppen
  • -- als Eigenname
IV in der Studentensprache Bezeichnung der Scharwächter
V (diplomatischer) Sendbote
VI wer auf die Landgemeinden hin für "Ämter- und Stellenjäger" um Stimmen wirbt
VII übertragen Münze zu Groningen im 15. Jh.