Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jäger
Artikel davor:
Jagensnutzbarkeit
Jagensrezeß
Jagensstreitigkeit
Jagensübung
Jagensvergleichsplan
Jagensvergünstigung
Jagensverwilligung
Jagenszeche
Jagenszehrung
Jagenszuständigkeit
einer, der die Tätigkeit des Jagens, insbesondere eines Wildes, rechtmäßig ausübtI selbständig, als Beruf, Zeitvertreib oder pflichtmäßig bei Aufgebot zur Landesjäge (I)
II unselbständig, im Dienste eines Herrn
- -- insbesondere im Zusammenhang der Beschwerung von Untertanen durch Einquartierung von Jägern und Hunden
- -- als Eigenname
IV in der Studentensprache Bezeichnung der Scharwächter
V (diplomatischer) Sendbote
VI wer auf die Landgemeinden hin für "Ämter- und Stellenjäger" um Stimmen wirbt
VII übertragen Münze zu Groningen im 15. Jh.
Artikel danach:
Jägerablager
Jägerakzidenz
Jägeramt
Jägeratz
Jägerätze
Jägeratzung
Jägeraufnahme
Jägerbande
Jägerbrätel