Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrgangsrechnung
Artikel davor:
Jahresfechsung
Jahrfeld
Jahresfest
Jahresforstmiettag
Jahrfriede
Jahresfrist
(Jahrfrommen)
Jahrfrucht
Jahresgabe
Jahrgang
Jahrgangsrechnung
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
- denjenigen beampten, welche disem [Ausstände bei der Einziehung von Gefällen] nicht nachsetzen, dasselbe bey jeder jahrgangsrechnung zubezahlen aufferlegt ... werde1620 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 324Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1663 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 425
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)