(Jahrschar)

eine Frist von einem oder mehreren Jahren
    allgemein
    Jahresfrist(en) bei Pacht oder Miete
    bei Verkauf auf Zeit mit Wiederkaufsvorbehalt
    Amtsfrist
    auf ein Jahr vereinbarte Handelsberechtigung
    Geltungsdauer eines Landfriedens
    gewisse Anzahl von Jahren bei Achterklärung
übertragen
    Pacht- oder Mietsumme (für ein Jahr)
    Ertrag eines Landes innerhalb einer Jahrschar (I)