Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judengenosse

Judengenosse

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I Mitglied einer Judengemeinde 
  • auch sollen ... so viel wie moͤglich einheimische arme juden-genossen dazu [zu publiquen bedienten] angelehret ... werden
    1756 NCCPruss. II 19
  • entbieten ... dem oberamt E. ..., den hiesigen judengenossen die strake nachachtung desselbigen [decrets] ... aufzugeben
    1792 Weiß,StraßbJud. 203
II Proselyt
  • proselytus, ein juͤden-genoß, oder fremdling des glaubens wegen
    1710 Nehring,Lex. 343
  • im falle ein judengenoß gleich die judentaufe empfangen und ein christ werden wollen; derselbe gleichwohl auf das neue wiederum getaufet werden mussen
    1733 Ludewig,Anzeigen I 743
III Judenfreund, meist abschätzig gebraucht
  • [die] schiedmuͤntze der groschen, halbpatzen und kreutzer ..., [welche von] juden und christen oder vielmehr unchristlichen gewissenlosen judengenossen aus der stadt practicirt ... werden wollen
    1693 UrkJudRegensb. 451
  • daß man sie ... in der zunft und außer derselben mit mancherlei beschimpfungen von judengenossen und judenzehnten aufs ärgste angegriffen
    1697 Stern,PreußJuden I 2 S. 419
  • daß ... besagte tabellen zu Franckfurt eher in der juden und judengenossen haͤnde gekommen seyen als an die hoͤfe
    1774 Moser,Reichstage I 404
  • 1816 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 293
unter Ausschluss der Schreibform(en):