Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenhut

I als den Juden von christlicher Seite vorgeschriebene Tracht
II als Schandmütze
III als Zeichen jüdischer Händler und Gewerbetreibender und übertragen auf topographische Namen; Flur- und Häusername
  • -- übertragen auch Freibank
IV sächsische Münze, 1444ff. geprägt, die einen Helm mit einem Kopf als Helmschmuck zeigt, der wegen eines eigentümlich spitzen Hutes mit einer Pfauenfeder als Darstellung eines Juden angesprochen wurde