Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judenzins

Judenzins

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I von den Juden für obrigkeitlichen Schutz entrichtete Abgabe
II
von den Juden geforderte Darlehenszinsen, zum Teil durch obrigkeitliche Verfügung geregelt; auch allgemein abschätzig von übermäßigen Zinsen
  • dass sie [schuldner] auss einem gulden ... mehr nicht, denn 1 s. judtenzinss zu bezahlen schuldtig sein
    1643 Weiß,StraßbJud. 148
  • juden-zins foenus immodicum, magnum, iniquissimum foenus, zins von zinsen, anatocismus
    1741 Frisch I 493
  • koͤnnen die christen sich keinen juͤden-zinß bedingen
    1758 Estor,RGel. II 340
  • von dem juden-zins ist die koͤniglich-preußische verordnung, so [1755] erschienen, anmerklich
    1760 Hellfeld III 1976
  • 1775 Adelung II 1445
  • nur durch judenzinse, durch sogenannte schmußgelder oder erhöhte preise konnte sich der ... amtsunterthan solche [Kredite] verschaffen
    1794 MittSaar 6 (1899) 164
  • wenn sie denen unter der compagnie, welche geld beduͤrfftig, um einen juden-zinß solches vorschiessen
    18. Jh. Hönn,Betrugslex. 266
  • 1808 Campe II 852
  • DWB. IV 2 Sp. 2359
  • SchwäbWB. IV 120
unter Ausschluss der Schreibform(en):