Judizialstock
Judizialstock
zum Grdw. vgl. DWB. X 3 Sp. 37 s.v. ¹Stock 5 g
Bestand an Akten, die für bestimmte Gerichtsgeschäfte angelegt sind
Bestand an Akten, die für bestimmte Gerichtsgeschäfte angelegt sind
-
der judicial-stock1766 Cramer,Neb. 62 S. 34
-
die extrajudicialaktenstoͤcke [wachsen] zu einer so unverhaͤltnißmaͤßigen groͤße, daß die denen judicialstoͤcken gleich kommen1785 Brandis,RKG. Beilage 12