Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungfernräuber

Jungfernräuber

  • freystattsrecht ..., welches ... die in eine kirche fliehenden verbrecher, nur moͤrder, ... jungfernraͤuber und aͤhnliche grobe verbrecher ausgenommen ... haben
    1803 Philipp,WBSächsKR. 254