Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizsache

I die Gerichtsbarkeit betreffende Angelegenheit, streitige Rechtssache; seit Beginn der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Wende 18./19. Jh.) auch: Verwaltungsmaßnahme, deren Überprüfung und endgültige Entscheidung zur Kompetenz der ordentlichen Gerichte oder Justizbehörden gehört
II kirchenrechtlicher Streitfall