Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereideputation

Kämmereideputation

  • "die kämmereideputation, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Kämmerer, einem weiteren Ratsmitglied und neun Stadtverordneten, hatte keine eigentliche Verwaltung zu führen, sondern nur zu beraten" 
    Foltz,DanzigSthh. 314