Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Kämpfe
Artikel davor:
kampfartig
kampfbar
kampfbärend
kampfbarlich
kampfbarwürdig
Kampfbot
Kampfbrief
Kampfbriefsträger
Kampfbürgschaft
Kampfding
1Kämpfe
, KämpeI gerichtlich; der für sich oder stellvertretend für einen anderen das Kampfordal beziehungsweise den gerichtlichen Zweikampf durchführt
- 1 allgemein
- 2 Lohnkämpfer
- a allgemein
- b für Beweisbeschaffung durch Kampf im Verfahren wegen verschiedener Delikte (Tötung, Brandstiftung, Diebstahl)
- c
- α Rechtlosigkeit; Kampf gilt überwiegend als Sünde und der Kämpfe als Mörder
- β Leistung von Scheinbuße an die 1Kämpfen
- d Bestellung (privat bzw. vom Gericht oder Gerichtsherrn) eines Lohnkämpfers für Kampf- oder Waffenunfähige, dh. Lahme, Pfaffen und Juden (I 4 d), Minderjährige
- e Verbot zu kämpfen
- 3 seine Ausrüstung betreffend
- 4 Kampfzauber
II Vertreter beim Kesselfang
III im außergerichtlichen Zweikampf
- 1 streitbarer ritterlicher Held; manchmal auch mehr der Akzent auf Fechter, der seine Künste im Duell oder Turnier zeigt
- 2 in der Schlacht
IV Vormund
V Söldner
VI übertragene Bedeutungen
- 1 in der Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse, bald Vertreter des guten, bald des bösen Prinzips; sittlich oder religiös
- a allgemein
- b ein Mensch als Kämpfer Gottes oder Christi im Kampf gegen das Heidentum
- c Gott beziehungsweise Christus als Kämpfe für die Christenheit gegen Teufel und Tod
- d Jungfrau Maria als Kämpferin für die Sünder
- e Heide als des Teufels Kämpfe
- f Elias und Antichrist als Kämpfen gegeneinander
- 2 allgemein Streiter für einen anderen, dessen Sache oder Ruhm
- 3 im Sängerwettstreit
Artikel danach:
2Kämpfe
Kampfeid
kämpfen
Kämpfe(n)kind
Kämpf(en)lohn
Kämpfer
Kämpferin
Kampferstich
Kampfertat