Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Käse
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, m.I Bedeutung wie neuhochdeutsch
- 1 die Haltbarkeit des festen Labkäses ermöglicht seine Verwendung als Zahlungsmittel bei Abgaben und Entlohnungen, die zugleich seine Herstellung in einheitlicher Größe und Qualität und damit die Überwachung der Käseherstellung durch den genossenschaftlichen oder herrschaftlichen Verband bedingt und zum Teil zu (privilegierten) Qualitätsmarken führt
- 2 in besonderer rechtlicher Beziehung
II übertragen Richtstätte
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