Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Käsegeld

davon teilweise, auch sachlich, schwer zu trennen die zu Geäßgeld (N) gehörenden Formen (zB. keszgelt, kässgelt) als Bezeichnung einer Abgabe für Viehmast im Wald
I Geldzahlung anstelle des Käsedienstes (vereinzelt auch der Käsedienst selbst) und für die Weidenutzung
II an die Stelle des ursprünglich in Käse (I) gezahlten Lohns getretene andere Entlohnung