Kammergoldarbeiter
Kammergoldarbeiter
am kaiserlichen Hof
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den übrigen cammermahlern bleibet der titel, aber ohne besoldung, und werden sie für ihre arbeithen bezahlet werden. gleichen verstand hat es mit denen cammergoldarbeitern, cammerjubelieren ... cammertischler1740/44 JbKunsthistKaiserh. 24 (1903) p. 1