Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerherr
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Kammerhandlung
Kammerhaupt
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Kammerhaus
Kammerhaushalt
Kammerhebung
Kammerheiduk
Kammerheizer
I Hofamt, aber auch bloßer Titel für hochgestellte (adlige) Persönlichkeiten
II leitender Bediensteter bei einer Kammer(verwaltung)
- 1 als Rechnungsprüfer einer herrschaftlichen Verwaltung
- 2 die Gesamtheit der Mitglieder der Verwaltung der hessischen Rentkammer
III im kirchlichen Bereich
IV mit der Aufsicht über eine Kammer (VII 2) betrauter Ratsherr
V bei Handel und Handwerk
- 1 Tuchhändler (der eine Kaufkammer für Tuchwaren hat)
- 2 ein der erzbischöflichen Kammer in Trier "speziell zugewiesener Handwerker" Keutgen, Aemter u. Zünfte (Jena 1903) 97
VI Mieter eines möblierten Zimmers