Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerpension

Kammerpension

Einkommen oder Rente aus einer Kammer (IV 2) 
  • daß, ... ich [Moritz von Sachsen] ... ihm [dem Hofbankier] darauf meine kammerpension bis zur tilgung des darlehens anweisen ... werde
    1727 Schnee,Hoffinanz II 181
  • bestimmet, daß 100 mann von dem artillerie-corps solchergestalt abgehen sollten, daß die alten leute in ordinaire cammer-pension, d.i. auf die haͤlfte der gage, gesetzt ... wurden
    1771 HambGSamml. IX 661
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