Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerrichteramt

Kammerrichteramt

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  • verwalter des kayserlichen camer richtere ambts, vnd beysitzern des kayserlichen camergerichts
    1540 Lehm. 508
  • unser kaiserlich cammerrichterambt 
    16. Jh. ZimmernChr. IV 53
  • in erfahrung gebracht, das adversae religionis verwante ... darauff gehen, daß sie einen andern religionsgenossen zum cammerrichterambt, da ihre fürstliche gnaden abgehen ... einzutringen gemeint
    1609 Bröhmer,RefRKG. 64
  • considerationes so bei conferirung des cammerrichteramts an den hoch und teutschmeister vorkommen, 1712
    Buchtitel
  • uͤbergaben die evangelische auf dem reichs-tag zu R. ... ihre allgemeine beschwerden, sonderlich wegen des cammer-richter-amtes 
    1764 Moser,StaatsR. I 399
  • Chur-Trier stimmet also dahin, daß dem cammerrichter-amt die anstellung einzelner beysizeren in denen senaten auf die gesezmaͤßige art zu uͤberlassen [sei]
    1774 Moser,JustizVerf. II 321
  • 1741 verlangten die altweltlichen fuͤrsten ... daß ... das cammerrichteramt zwischen evangelischen und catholischen alterniren ... solte
    1782 Scheidemantel,Repert. I 495
  • 1741 erfolgten auf dem wahlconvent ... erinnerungen mit dem antrag, daß das kammerrichteramt entweder alternative aus beyderley religionen bestellt, oder wenigstens neben dem katholischen kammerrichter jedesmal von dem der augsburgischen confession zugethanen praͤsidenten gemeinschaftlich verwaltet werde
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 55
unter Ausschluss der Schreibform(en):