Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampferstich
Artikel davor:
Kampfbürgschaft
Kampfding
1Kämpfe
2Kämpfe
Kampfeid
kämpfen
Kämpfe(n)kind
Kämpf(en)lohn
Kämpfer
Kämpferin
Kampferstich
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aus syntaktischer Gruppe von Adj. (kampfer = kampfbar) und Subst. hervorgegangenes Determinativkompositum
durch Stichwaffe zugefügte Kampfertat
durch Stichwaffe zugefügte Kampfertat
vgl.
Kampferwunde
- das brotmesser in die kele gestochen und ihr einen todtlichen kampferstich zugefuget16. Jh. Leipzig/DWB. V 149