Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfmeister
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einer der, mit dem Kampfrecht belehnt, als Kampfrichter über das Zweikampfwesen wacht; Fechtmeister, Kampfrichter; Kämpfer, Berufsfechter-- Fechtmeister, Kampfrichter
-- Kämpfer, Berufsfechter
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