Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfspiel

Kampfspiel


I wie Kampf (C), später als Wettspiel bei Bürgern
Sachhinweis: 1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 4-61; Schultz,HöfLeb. II 106ff.; Schaer,Fechter
  • hi dochte: hoe comic hier aen, dat ic campspel moet bestaen
    13. Jh. Reinaert V. 6750
  • 1745 Frisch I 499
  • das kampfspiel ... ein kampf, der ... als spiel unternommen wird, ein spiel wobei gekaͤmpft wird. in engerer bedeutung, ein kampf ... als spiel und zum spiel oder zur belustigung fuͤr andere ... unternommen, wobei um ausgesetzte preise gekaͤmpft wird
    1808 Campe II 881
  • oJ. Stallaert II 36
II
Gladiatorenkampf, Tierkampf uä. im alten Rom
  • nachdem aber die groß stadt Rom zu christlichem gelauben kam wurden abgeleint die kampfspiel dieweil es kostet blutes vil ... dennoch ein stück vom kampf noch blieb
    1589 Dresden/Wassmannsdorff,Fechtschulen 49
unter Ausschluss der Schreibform(en):