1Kante

Gefäß (aus Metall, Ton oder Holz) mit Ausguß, besonders als Hohlmaß verwendet
überhaupt
    in obrigkeitlichen Vorschriften und Zunftartikeln für die Kannen- beziehungsweise Kantengießer über Herstellung, Kontrolle und Preis beziehungsweise Lohn
      das Mischungsverhältnis der Metalle (Zinn mit Blei) betreffend
      die amtliche Schau betreffend (Probzeichen)
      das Umgießen gezeichneter und den Ankauf ungezeichneter Kannen betreffend
      den Lohn für Kantengießer und den Verkaufspreis für ¹Kanten betreffend
      im Zunftleben
        bei der Begleitung scheidender Handwerksgesellen
        als Gegenstand, mit dem unter den Gesellen Ruhe geboten wird
        im Handwerksbrauch
    bei Abgaben, Geschenken und Entlohnungen
    im höfischen Aufwartedienst
    in Polizeivorschriften
      als Waffe bei Körperverletzung
      Verbot der Sachbeschädigung
insbesondere als Maß
    als Hohlmaß für Flüssigkeiten, vor allem Bier und Wein, örtlich von verschiedener Größe
      Gebot der Eichung auf vorgeschriebenes Maß in obrigkeitlichen Vorschriften oder Zunftartikeln; Bestrafung falschen Maßes
      Angabe von Maßeinheiten
    als Flachsmaß
übertragen für Wirtshaus