Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgericht

oberstes Gericht eines Kantons (III), zuständig für Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, gleichzeitig Appellationsinstanz für die Entscheidungen unterer Gerichte, mit gewählter, zahlenmäßig in den einzelnen Kantonen ungleicher Besetzung; in den Kantonsverfassungen (III) von 1814 und später auch als Obergericht bezeichnet; eine der Kantonsbehörden (C) 
I überhaupt; Stellung im Staatsaufbau
II Organisation
  • 1 allgemein
  • 2 Zusammensetzung; unterschiedliche Zahl der Mitglieder und ihrer Vertreter in den einzelnen Kantonen 
  • 3 Stellenbesetzung
    • a Ernennung beziehungsweise Wahl der Mitglieder, Vertreter und Anklagevertreter
    • b Voraussetzung der Wählbarkeit, Wahlhindernisse
    • c Wahlmodus
    • d Amtsdauer
      • α Ausscheiden nach Turnus oder durch Auslosung
      • β (freiwilliger) Rücktritt und Absetzung
    • e Ernennung des Präsidenten und der Gerichtsbediensteten, meist durch das Kantonsgericht selbst
  • 4 Inkompatibilität von Richteramt und anderen (Kantons) Ämtern
  • 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
    • a Vereidigung
    • b Residenzpflicht
    • c Amtskleidung
    • d Besoldung; Bezug von Gebühren, Aufwandsentschädigung
      • α der Mitglieder
      • β der Gerichtsbediensteten
    • e Befreiung vom Militärdienst
  • 6 Auflösung und Neubildung von Gerichten
III Kompetenzen
  • 1 als Spruchkörper in Zivil- und Strafsachen
    • a überhaupt
    • b als erste Instanz
      • α in Zivilsachen, die nicht zur Zuständigkeit der unteren Gerichte gehören
      • β in Strafsachen
      • γ insbesondere bei politischen Delikten
    • c als zweite (zum Teil letzte) Instanz (in Zivil- und Strafsachen)
  • 2 als Aufsichtsorgan
    • a über den Rechtsgang beziehungsweise die unteren Gerichte
    • b über Justizpersonen verschiedener Art
  • 3 (gutachtlicher) Anteil an der Gesetzgebung
  • 4 Beteiligung an Wahlen und an der Besetzung öffentlicher Ämter
  • 5 Bildung von Kommissionen
IV insb. Verfahren(svorschriften); zu oben III 1 
  • 1 Verhaftung
  • 2 Anklage
    • a Entscheidung über Anklageerhebung
    • b Tätigwerden des öffentlichen Anklägers
  • 3 Einberufung beziehungsweise Zusammentritt des Gerichts
  • 4 Formvorschriften für die Strafverhandlung vor dem Kantonsgericht 
    • a Öffentlichkeit
    • b
      • α Spruchfähigkeit des Gerichts
      • β Bestrafung der Richter wegen Abwesenheit
    • c Verteidigung
    • d Aufsicht
    • e Protokollführung
    • f Beschleunigung des Verfahrens
    • g allgemein
  • 5 Urteilsbestätigung durch den obersten Gerichtshof
  • 6 Strafvollstreckung, einschließlich Strafmilderung
  • 7 Revision
  • 8 Überweisung eines Falles an ein anderes Kantonsgericht durch die staatlichen Behörde(n)
V Gerichtsgebühren
  • 1 allgemein
  • 2 Höhe
  • 3 Verwendung und Verrechnung