Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgerichtsschreiber
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Kantonsgeistliche
Kantonsgeistlichkeit
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Kantonsgenosse
Kantonsgericht
Kantonsgerichtsemolument
Kantonsgerichtshof
Kantonsgerichtsinstanz
Kantonsgerichtskasse
Kantonsgerichtspräsident
Kantonsgerichtsschreiber
I
überhaupt
- das cantonsgericht besteht aus 13 cantonsrichtern mit inbegriff des präsidenten und vicepräsidenten, nebst einem cantons-gerichtsschreiber, einem substitut und copisten1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1532Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Ernennung beziehungsweise Besetzung der Stellen
- der cantonsrath ernennt nach anleitung der verfassung durch das absolute geheime stimmenmehr und nach ... abgelegtem eid: ... e) den cantonsgerichtsschreiber1802 Basel/AktSammlHelvet. VIII 1476Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1802 AktSammlHelvet. VIII 1482
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- alle ... kantonsgerichtsschreiber ... sollen van dem kleinen rath vereint mit dem appellationsgericht vergeben werden1817 Solothurn/HdbSchweizStaatsR. 315 Anm.Faksimile (ca. 353 KB)
III
Tätigkeit
- der cantonsgerichtsschreiber versieht das amt des schreibers bei diesem gericht [suppleantengericht]1800 AktSammlHelvet. V 1107
- die schreibereigeschäfte in den bei dem cantonsgericht vorkommenden criminal- und polizeifällen werden durch den cantonsgerichtsschreiber besorgt1802 Basel/AktSammlHelvet. VIII 1484Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Besoldung, Nebeneinnahmen
- [aus Gerichtsgebührentarif:] cantonsgerichtsschreiber. für die ausfertigung eines urtheils über eine vollführte procedur 8 btz. für ausfertigung eines zwischenspruchs oder eines urtheils über eine incidentalfrage 5 btz. für einschreibung von protestationen oder gegenprotestationen 1 btz. für ein kostenverzeichnis 1 liv. für einen örtlichen augenschein die nämlichen gebühren, die laut dem 116. artikel die richter zu beziehen haben. für jede andere einregistrirung, erklärung, ausfertigung bezieht der gerichtsschreiber die nämlichen gebühren wie der bezirksgerichtsschreiber und legt die hälfte davon in die gerichtscasse1800 AktSammlHelvet. V 1163
- 1800 AktSammlHelvet. V 1303
- kantonsger.schreiber M.F. besoldungsrückstand [anerkannt] 106. fr. 6 bz. 6 rp.um 1800 Jörin,Oberland 293 [urk.?]
- es [cantonsgericht] wird ... seinen vorschlag demselben [cantonsrathe] einreichen, wie die bezirks- und cantonsgerichtsschreiber auf eine hinreichende und zweckmäßige weise können und sollen besoldet werden1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 1524Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der cantonsgerichtsschreiber bezieht vom canton keinen gehalt, sondern wird durch die besonders festgesetzten schreib- und kanzleigebühren entschädiget1802 Zug/AktSammlHelvet. VIII 1545Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- berichte ..., aus welchen sich ergab, dass ... früher schon auch aus den cantonen Sentis, Baden, Aargäu, Lucern, Bern, Oberland, Waldstätten, Bellenz und Lugano ähnliche beschwerden theils gegen die besoldungsbestimmung der cantonsrichter, theils der cantonsgerichtsschreiber, eingekommen sind1803 AktSammlHelvet. IX 937