Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgeschäft

Verwaltungsangelegenheit eines Kantons 
I
II bei der Militärverwaltung, vornehmlich die Aushebung von Soldaten betreffend; bearbeitet beziehungsweise durchgeführt zunächst von der Militärbehörde allein, später im Zusammenwirken von Militär- und Zivilbehörde
  • 1 in Preußen
  • 2 in Baden
  • 3 in Sachsen-Weimar