Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsstatthalter

Regierungstatthalter in einem Kanton (III), dem Unterstatthalter unterstehen; eine der Kantonsobrigkeiten; meist als Regierungstatthalter, auch als Statthalter (I 6) oder Landesstatthalter bezeichnet
I Ernennung (durch Wahl), Abberufung; Voraussetzungen der Wählbarkeit
II Tätigkeit
  • 1 Vollziehungsorgan der Legislative
  • 2 Träger von Verwaltungsaufgaben
    • a Polizei, Weitergabe v. Anordnungen, Überwachung unterer Organe
    • b (Beteiligung an der) Ernennung u. Abberufung von Kantonsbeamten (I) 
  • 3 Vorsitz in verschiedenen Wahlgremien
III Besoldung
IV Amt des K. als Voraussetzung oder Hinderungsgrund für die Bekleidung anderer öffentlicher Ämter