Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsstatthalter
Artikel davor:
Kantonssäckelmeister
Kantonsschreiben
Kantonsschreiber
Kantonsschulbehörde
Kantonsschule
Kantonsschulrat
Kantonssicherheitsangelegenheit
Kantonssiegel
Kantonssinn
Kantonsstabsoffizier
Regierungstatthalter in einem Kanton (III), dem Unterstatthalter unterstehen; eine der Kantonsobrigkeiten; meist als Regierungstatthalter, auch als Statthalter (I 6) oder Landesstatthalter bezeichnetI Ernennung (durch Wahl), Abberufung; Voraussetzungen der Wählbarkeit
II Tätigkeit
- 1 Vollziehungsorgan der Legislative
- 2 Träger von Verwaltungsaufgaben
- a Polizei, Weitergabe v. Anordnungen, Überwachung unterer Organe
- b (Beteiligung an der) Ernennung u. Abberufung von Kantonsbeamten (I)
- 3 Vorsitz in verschiedenen Wahlgremien
- a Kantonsrat (A I - III)
- b Kantonstagsatzung
- c Wahl der Kantonsdeputierten in die helvetische Tagsatzung und der Mitglieder von Kantonsbehörden (C)
III Besoldung
IV Amt des K. als Voraussetzung oder Hinderungsgrund für die Bekleidung anderer öffentlicher Ämter