Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanton(s)verfassung

II System der Heeresergänzung nach Bezirken (Kantonen), wobei jeder Truppenteil seinen Rekrutenersatz aus einem bestimmten Kanton zu nehmen hat (alle Einwohner sind - wenn nicht gesetzlich befreit - zum Dienst im Regiment des Kantons verpflichtet)
  • 1 in Preußen
  • 2 in Österreich
  • 1 allgemein
  • 2 Stadium vor Inkrafttreten einer Kantonverfassung 
    • a Überlegungen, Maßnahmen
    • b insbesondere (Beratung von) Entwürfe(n)
  • 3 Annahme und Inkrafttreten einer Verfassung; Hinterlegung der Verfassungsurkunde
  • 4 Vereidigung auf die Verfassung
  • 5 einzelne in den Kantonsverfassungen geregelte Bereiche
  • 6 (die für) Durchführung und Änderung der Verfassung (zuständigen Organe)