Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanton(s)verfassung
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Kantonsunterstatthalter
II System der Heeresergänzung nach Bezirken (Kantonen), wobei jeder Truppenteil seinen Rekrutenersatz aus einem bestimmten Kanton zu nehmen hat (alle Einwohner sind - wenn nicht gesetzlich befreit - zum Dienst im Regiment des Kantons verpflichtet)
- 1 allgemein
- 2 Stadium vor Inkrafttreten einer Kantonverfassung
- 3 Annahme und Inkrafttreten einer Verfassung; Hinterlegung der Verfassungsurkunde
- 4 Vereidigung auf die Verfassung
- 5 einzelne in den Kantonsverfassungen geregelte Bereiche
- 6 (die für) Durchführung und Änderung der Verfassung (zuständigen Organe)