Kantoreigesellschaft

wie Kantorei (E)
    zum Begriff
    Gründung; Statuten mit genauer Regelung des Vereinslebens; Vorstand, Mitglieder
    Gerichtsstand
    Zweck und Aufgaben
    Vermögen (Einnahmen; Zuwendungen)
    Festlichkeit des Kantorbiers
    sonstiges
eine bürgerliche Musikgesellschaft, auch societas musicalis genannt, v. Bürgermeister und e. Kantor betreut u. mit Beteiligung v. Studenten (der v. Wennig behauptete akadem. Charakter ist umstritten)