Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleibediente

niederer Bediensteter einer Kanzlei 
I zum Begriff; exakte Begriffsbestimmungen finden sich in den Quellen nicht, vielmehr nur ungenaue Umschreibungen des so bezeichneten Kreises des Kanzleipersonals 
II Aufgaben- und Tätigkeitsbereich (wegen der ungenauen Begrifflichkeit nur vage bestimmbar)
  • 1 einzelne Rechte und Pflichten
  • 2 zum Rang