Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigeselle

(vereidigter) Kanzleibedienter, der als unselbständiger Gehilfe (Geselle IV) zum Abschreiben und zu Registraturarbeiten, unter Umständen auch zur Fertigung von Konzepten verwendet wird
I Tätigkeit und damit in Zusammenhang stehende Dienstvorschriften
II sonstige rechtl. Bestimmungen
  • 1 Bestellung und Vereidigung, Entlassung
  • 2 Entlohnung