Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleijura

ursprünglich Gerechtigkeit (III), Gerechtsame (I) einer Kanzlei, und zwar das Recht der Kanzlei, für ihre Verrichtungen Gebühren zu erheben; dann auch wie Gerechtigkeit (IV) die Kanzleigebühr(en) selbst
I Festsetzung und Höhe der Gebühren
II Einziehung und Erlegung, Registrierung und Verwahrung der Gebühren
III Verwendung, Nutzung (vgl. Kanzleigebühr IV)
IV Gebührenfreiheit in bestimmten Fällen oder für bestimmte Standesgruppen