Kanzleijura
Kanzleijura
ursprünglich Gerechtigkeit (III), Gerechtsame (I) einer Kanzlei, und zwar das Recht der Kanzlei, für ihre Verrichtungen Gebühren zu erheben; dann auch wie Gerechtigkeit (IV) die Kanzleigebühr(en) selbst
Festsetzung und Höhe der Gebühren
Einziehung und Erlegung, Registrierung und Verwahrung der Gebühren
Verwendung, Nutzung (vgl. Kanzleigebühr IV)
Gebührenfreiheit in bestimmten Fällen oder für bestimmte Standesgruppen