Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleijura
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ursprünglich Gerechtigkeit (III), Gerechtsame (I) einer Kanzlei, und zwar das Recht der Kanzlei, für ihre Verrichtungen Gebühren zu erheben; dann auch wie Gerechtigkeit (IV) die Kanzleigebühr(en) selbstI Festsetzung und Höhe der Gebühren
II Einziehung und Erlegung, Registrierung und Verwahrung der Gebühren
III Verwendung, Nutzung (vgl. Kanzleigebühr IV)
IV Gebührenfreiheit in bestimmten Fällen oder für bestimmte Standesgruppen