Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiperson

seit Mitte 16. Jh. verbreitete Bezeichnung für (vereidigten) Kanzleibedienten vorwiegend gehobenen Ranges
I zum Begriff (Umschreibungen des erfaßten Personenkreises)
II Aufgaben- und Tätigkeitsbereich, der alle Kanzleigeschäfte umfaßt
III sonstige rechtl. Bestimmungen
  • 1 Bestellung, Vereidigung, Entlassung
  • 2 Dienstaufsicht
  • 3 bes. Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit (oben II)
  • 4 Entlohnung
  • 5 Gerichtsstand